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   RG, 08.01.1926 - II 282/25   

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https://dejure.org/1926,203
RG, 08.01.1926 - II 282/25 (https://dejure.org/1926,203)
RG, Entscheidung vom 08.01.1926 - II 282/25 (https://dejure.org/1926,203)
RG, Entscheidung vom 08. Januar 1926 - II 282/25 (https://dejure.org/1926,203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Gläubiger, der vor der Konkurseröffnung über das Vermögen seines Schuldners gegen diesen ein rechtskräftiges vollstreckbares Urteil erlangt hat, nach Beendigung des Konkursverfahrens, in dem seine Forderung angemeldet und zur Konkurstabelle festgestellt wurde, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung der Feststellung zur Konkurstabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 297
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Durch den Auszug aus der Tabelle, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 201 Abs. 2 InsO), wird der frühere Titel "aufgezehrt" (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364, 2365 unter 3.; RGZ 112, 297, 300; 132, 113, 115; Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 164 Anm. 6).
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der

    aa) Die Rücknahme einer Forderungsanmeldung ist im Insolvenzverfahren jedenfalls bis zur Feststellung der angemeldeten Forderung möglich (vgl. RGZ 112, 297, 299; Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2018, § 174 InsO Rn. 71; MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 174 Rn. 43; Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl., § 174 Rn. 45; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 174 Rn. 49).
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96

    Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners

    Grundsätzlich wird freilich ein vor Konkurseröffnung erlassener Titel, soweit er sich mit der Eintragung in der Konkurstabelle deckt, durch diese "aufgezehrt", weil sie nach § 164 Abs. 2 KO an die Stelle des früheren Vollstreckungstitels tritt (RGZ 112, 297, 300).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08

    Forderungsübergang von zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldeten

    Denn nach Eintragung in die Tabelle ist eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich (RGZ 112, 297, 299).
  • BGH, 22.06.1989 - IX ZR 164/88

    Maßgeblicher Umrechnungssatz für eine Fremdwährungsforderung im Konkurs

    Nach herrschender Rechtsprechung und Lehre bewirkt weder die Konkurseröffnung noch die Anmeldung zur Konkurstabelle eine materiell-rechtliche Umwandlung der in § 69 KO bezeichneten Forderungen in inländische Geldforderungen; erst die Feststellung zur Konkurstabelle hat wegen der ihr durch die §§ 145 Abs. 2, 164 Abs. 2 KO beigelegten Urteilswirkungen zur Folge, daß die Forderung auch außerhalb des Konkursverfahrens nur noch in der Gestalt und mit dem Inhalt geltend gemacht werden kann, den sie durch § 69 KO erhalten hat (RGZ 93, 209, 212 ff.; 112, 297, 300; 170, 276, 280; BGH Urt. v. 26. März 1976 - V ZR 152/74, WM 1976, 510, 511; Urt. v. 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83, WM 1984, 1547, 1548; Hess/Kropshofer, KO 2. Aufl. § 69 Rdnr. 4; Kilger, § 69 KO Anm. 5; Kuhn/Uhlenbruck, § 69 KO Rdnr. 5 b).
  • BAG, 07.09.1967 - 5 AZR 198/67

    Materiellrechtlicher Anspruch - Vollstreckungstitel - Verdoppelung des Anspruchs

    Diese Frage ist zu verneinen (RGZ 112, 297 C300"J; RGZ 132, 113 [1153; Bley JW 38, 2249 ff.; Pohle, aaO; Stein-Jonas-Schönke, aaO, § 704 Vorbem. II 1; Wieczorek, ZPO, § 704 Anra. G IV a; Jäger-Lent, KO, 8. Aufl., § 164 Anm. 6).
  • LG Stuttgart, 28.01.2020 - 19 T 320/19

    Insolvenz

    Die Rücknahme einer Forderungsanmeldung ist im Insolvenzverfahren jedenfalls bis zur Feststellung der angemeldeten Forderung möglich (RGZ 112, 297, 299; BGH, Urteil vom 11. April 2019 - IX ZR 79/18 m.w.N.).
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